Gesonderte Vertragsbestimmungen

Sehr geehrte Kunden

Zu einem positiven Gelingen Ihres Aufenthalts tragen auch klare Vereinbarungen über die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei. Daher regeln die nachfolgenden gesonderten Vertragsbestimmungen für die Leistungen und Zur-Verfügung-Stellung von Ferienunterkünften durch Versteckte Toskana, Logebachstr. 5, 53639 Königswinter, Deutschland, das Verhältnis zwischen Ihnen und Versteckte Toskana. Bitte lesen Sie diese gesonderten Vertragsbestimmungen aufmerksam durch, denn sie werden Inhalt des zwischen Ihnen und Versteckte Toskana im Falle Ihrer Buchung zustande kommenden Vertrages.

 

ANMELDEFORMULAR
Für einen Teil unseres Repertoires gelten diese besonderen 
Vertragsbestimmungen. Die jeweiligen Häuser sind mit dem Vermerk gekennzeichnet: 'Gesonderte Mietbestimmungen gelten für dieses Mietobjekt'. Diesen Vermerk finden Sie in der Hausbeschreibung, in dem weißen Feld unterhalb der Preistabelle, unter dem Stichwort 'Anmerkungen'. Für diese Häuser ist dieses Anmeldeformular erforderlich: Anmeldeformular 2 für Gesonderte Vertragsbestimmungen. Füllen Sie das Formular einfach online aus, und stellen Sie es uns zu (klicken Sie am unteren Seitenende auf die grüne Schaltfläche 'Anmeldeformular absenden'). Bei Fragen zögern Sie bitte nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen, entweder per Telefon: 02223-908019 oder Email: info@verstecktetoskana.com. Bitte lesen Sie die nachfolgenden gesonderten Vertragsbestimmungen, bevor Sie reservieren, und nehmen Sie außerdem die Hinweise im Kapitel Das richtige Haus wählen zur Kenntnis. Mit der Unterzeichnung und Zustellung des Anmeldeformulares akzeptieren Sie und Ihre Gruppe die gesonderten Vertragsbestimmungen vollständig und bedingungslos.

 

1. ALLGEMEINES
1.1 Wir, die Firma Versteckte Toskana, Inhaberin Bettina Röhrig (nachfolgend "VT" genannt) bieten Ihnen auf unseren Internetseiten ausgesuchte Ferienwohnungen und Ferienhäuser an. Aus Vereinfachungsgründen verwenden wir nachfolgend für alle von uns angebotenen Ferienwohnungen oder Ferienhäuser einheitlich den Begriff "Ferienobjekt“.
1.2 VT tritt beratend und formell unterstützend zwischen Ihnen (nachfolgend Kunde genannt) und den jeweiligen Eigentümern oder vermietenden Reiseveranstaltern der Ferienunterkünfte (nachfolgend Vermieter genannt) auf und handelt im Auftrag des Vermieters. 
1.3 VT besitzt im Hinblick auf die Überlassung des Ferienobjekts Vollmacht für den Vermieter. Diese umfasst alle Rechtshandlungen zur Änderung, Gestaltung und Auflösung des Mietverhältnisses (einschließlich Inkasso des Mietzinses, Kündigung/Rücktritt und Mieterhöhung/-herabsetzung).

2. ANMELDUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS
2.1 Mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformular, welches VT per Email zugehen muß, bietet der Kunde VT den Abschluß des Vertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind diese Vertragsbestimmungen, die Beschreibung des Ferienobjekts, die Ortsbeschreibung, die „Allgemeine Leistungsbeschreibung“ und alle ergänzenden Informationen zum Ferienobjekt.

2.2 Reisevermittler sowie die Eigentümer der Ferienobjekte sind von VT nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von VT hinausgehen oder im Widerspruch zur Beschreibung des Ferienobjekts stehen.

2.3 Ortsprospekte und Beschreibungen der Ferienobjekte, die nicht von VT herausgegeben werden, sind für VT und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Leistungsbeschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von VT gemacht wurden.
2.4 In dem Anmeldeformular sind alle mitreisenden Personen (inklusive Kinder, Säuglinge und Besucher zur Übernachtung) aufzuführen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle übrigen Personen, die an der Reise teilnehmen, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.


2.5 VT bestätigt die Anmeldung durch Zusendung einer Reservierungsbestätigung, die gleichzeitig auch Rechnung ist, per Email. Erst durch die Versendung der Reservierungsbestätigung/Rechnung kommt der Vertrag zustande. 



3. MIETDAUER UND MIETPREIS
3.1 Die Mindestmietdauer beträgt in der Regel eine Woche (sieben Übernachtungen). Reservierungen sind normalerweise von Samstag auf Samstag möglich (abgesehen anderweitiger Absprachen). Für manche Ferienobjekte sind Buchungen von weniger als sieben Übernachtungen möglich.
3.2 Die Preise gelten pro Mietobjekt (nicht pro Person). Die Preise beziehen sich auf die normale Belegbarkeit des Mietobjekts - zusätzliche Gäste, soweit gestattet, unterliegen einem Aufpreis pro Person/pro Woche.

4. BEZAHLUNG
4.1 Mit Vertragsschluß (Versendung der Reservierungsbestätigung/Rechnung) ist eine Anzahlung von 50% des Gesamtpreises fällig und innerhalb von 4 Werktagen auf das in der Reservierungsbestätigung/Rechnung angegebene Konto einzuzahlen. Nach Erhalt der Anzahlung erhält der Kunde per Email:
- Eine Bestätigung, welche die Höhe der erhaltenen Anzahlung und des noch offenen Saldos angibt.
- Eine Wegbeschreibung mit Telefonnummer und Adresse Ihres Bestimmungsortes, wie auch mit Angabe der Telefonnumer einer Kontakperson vor Ort.
Die Restzahlung ist unaufgefordert zu leisten und muß bis spätestens 11 Wochen (77 Tage) vor Mietbeginn auf dem Konto von VT eingehen. Wird ein Ferienobjekt weniger als 11 Wochen vor Mietbeginn gebucht, wird die vollständige Zahlung des Gesamtpreises sofort fällig bei Buchung.


4.2 Bei Zahlungen aus einem anderen Land als Deutschland sind die gesamten Bankspesen vom Kunden zu tragen.


4.3 Sollte die Anzahlung durch den Kunden nach Erhalt der Reservierungsbestätigung/Rechnung nicht innerhalb von 4 Werktagen erfolgt sein und liegt auch keine Kopie des Überweisungsbelegs vom Kunden vor, ist VT berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

4.4 Wird die Restzahlung nicht oder nicht vollständig bis spätestens 11 Wochen vor Mietbeginn eingezahlt, und liegt auch keine Kopie des Überweisungsbelegs vom Kunden vor, ist VT berechtigt, fristlos vom Vertrag zurückzutreten und pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 6.2 zu berechnen.

4.5 Wird der Gesamtpreis bei kurzfristigen Buchungen ab 11 Wochen vor Mietbeginn nicht umgehend an VT überwiesen und liegt auch keine Kopie des Überweisungsbelegs vom Kunden vor, ist VT ebenfalls berechtigt, ohne Mahnung und Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 6.2 zu berechnen.


5. LEISTUNGSUMFANG
5.1 Die von VT vertraglich geschuldete Leistung besteht in der Überlassung des gebuchten Ferienobjekts zu dem in der Anmeldung des Kunden angegebenen Zeitraum. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Textbeschreibung des Objekts auf der Webseite von VT, nach Maßgabe aller dort vorhandenen Erläuterungen, sowie hierauf eventuell Bezug nehmender Hinweise und Angaben in der Reservierungsbestätigung. Sonderwünsche werden nach Möglichkeit erfüllt, werden aber nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von VT schriftlich bestätigt werden.
5.2 Sämtliche Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Ferienobjekt und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung des Ferienobjekts, sowie Schnee-, Strand- und Ortsverhältnisse des Ortes, in dem sich das Ferienobjekt befindet, sind nicht Bestandteil der Leistungspflicht von VT oder werden von dieser umfasst, ausgenommen soweit diesbezüglich seitens VT Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten bestehen und schuldhaft verletzt wurden.
5.3 Die Zahl der Personen, die eine Unterkunft in Anspruch nehmen, darf die auf der Webseite www.verstecktetoskana.com angegebene maximale Personenzahl für eine Unterkunft nicht überschreiten. Ausnahmen müssen mit VT gesondert vereinbart und schriftlich genehmigt werden. Sollte ein Ferienobjekt ohne vorherige schriftliche Ankündigung des Kunden und schriftliche Genehmigung von VT von mehr Personen in Anspruch genommen werden als gestattet, behalten sich VT und Vermieter das Recht vor, den Kunden auch nach Anreise das Ferienobjekt nicht zur Verfügung zu stellen.
5.4 Die vollständige Zahlung des angemieteten Ferienobjekts wird im unter Ziffer 5.3 bezeichneten Fall einbehalten oder ist vor Ort dennoch zu leisten.
5.5 Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Regie und in eigener Verantwortung. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften, insbesondere Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen.

6. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN UND STORNOKOSTEN
6.1 Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im eigenen Interesse des Kunden und aus Beweissicherungsgründen wird dringend empfohlen, diesen Rücktritt gegenüber VT schriftlich zu erklären.
6.2 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, kann VT angemessenen Ersatz verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. Die pauschalierten Rücktrittsgebühren berechnen sich wie folgt. Bei einem Rücktritt:

  • ab dem Tag der Buchung bis 154 Tage vor Mietbeginn 35% des Reisepreises,
  • ab dem 153. bis 78. Tag vor Mietbeginn 50% des Reisepreises,
  • ab dem 77. Tag vor Mietbeginn 100% des Reisepreises.

Für die genannten Zeitpunkte ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei VT ausschlaggebend. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden unbenommen.
6.3 Bei Nichtanreise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung bleibt der Kunde zur vollen Bezahlung verpflichtet. Bei späterer Anreise bzw. früherer Abreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
6.4 Der Kunde hat das Recht Ersatzteilnehmer zu stellen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit Ihnen abgeschlossenen Vertrag eintreten. VT ist hierüber sofort schriftlich zu informieren, ebenso über die persönlichen Daten des Ersatzmieters (Name, Vorname, Wohnanschrift, Geschlecht, Geburtsdatum und Nationalität).
6.5 Für eine nachträgliche Minderung der Personenzahl nach abgeschlossener Buchung kann keine Preisminderung geltend gemacht werden.
6.6 Für nachträgliche Änderungen der Reservierungsbestätigung (z.B. Namensänderung bzw. bei Übernahme des Vertrages durch einen Ersatzmieter) kann VT eine Bearbeitungspauschale von 50,- Euro verlangen.
6.7 Wird das Mietobjekt oder Buchungsdatum nach Ausstellung der Reservierungsbestätigung vom Kunden geändert, wird dies betrachtet wie ein Reiserücktritt gefolgt von einer neuen Buchung.
6.8 Der Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
6.9. Bezüglich Covid-19: Einige unserer Mietobjekte haben vorübergehende Covid-19-Bedingungen. Bitte erkundigen Sie sich bei der Buchung. 

7. HAFTUNG
7.1 VT haftet für die gewissenhafte Bearbeitung der Mietanmeldung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung.
7.2 Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Beschaffenheit des Ferienobjekts, so wie auf der Webseite www.verstecktetoskana.com beschrieben. Die Hausbeschreibungen sind so genau und aktuell wie möglich - vorbehaltlich rechtzeitiger Informationen des Vermieters über den neuesten Stand des Ferienobjekts. VT kann bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eine Änderung zu den Angaben auf der Website www.verstecktetoskana.com vornehmen, über die der Kunde informiert wird. Für die auf den Webseiten veröffentlichten Grundrissen wird keine Gewähr übernommen, da es sich nicht um genaue grafische Zeichnungen handelt; maßgeblich sind die Textbeschreibungen. Die Google Landkarten sind nur approximativ; die genaue Adresse wird erst nach Erhalt der vollständigen Zahlung per Email versendet.
7.3 Der Kunde haftet für die von ihm oder von einer der mit angemeldeten Personen verursachten Schäden am Ferienobjekt.
7.4 Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung wird ausgeschlossen, ebenso für die störungsfreie Betriebsbereitschaft von elektrischen Geräten sowie von Einrichtungen wie Heizung, Klimaanlage, Swimmingpool etc., sowie für Leistungsstörungen von dritter Seite, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Ferienobjekt und den vertraglichen Leistungen stehen. 
Bitte beachten Sie auch, daß in einigen Regionen, speziell auf dem Land, die Internet Verbindung langsamer als erwartet sein kann, da ein Breitband-Internetzugang nur in den größeren Städten zur Verfügung steht. Außerdem kann die Geschwindigkeit und der Empfang von dem Abstand zum Modem, der Dicke der Wände und dem Wetter abhängen. Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Internetverbindung wird ausgeschlossen.
7.5 Ausgeschlossen wird ebenfalls eine Haftung für nicht bereitgestellte entbehrliche Einrichtungen oder für solche Gründe, die von VT nicht zu vertreten sind. Unter "nicht bereitgestellte entbehrliche Einrichtungen" fallen - jedoch nicht hierauf beschränkt - z.B. angebotener Fahrrad- oder Bootsverleih, Satellitantenne, Pingpongplatte, Kamin. Unter "solche Gründe, die von VT nicht zu vertreten sind" fallen - jedoch nicht hierauf beschränkt - z.B. Insektenbefall im Haus, Geräusche von Kirchenglocken, Hundegebell, Hahnenschreie, Traktorengeräusche auf Landgütern etc. Die VT entscheidet im alleinigen Ermessen darüber, welche Einrichtungen zum Betrieb der Häuser und Appartements als notwendig anzusehen sind.
7.6 Eine Haftung für Folgen von Aufruhr und Streik, militärischen Aktionen, Revolutionen, Krieg, Kriegesandrohungen, Naturkatastrophen, Feuer, Krankheit, Wetterlagen, Aktionen an Flughäfen oder Häfen, Problemen in Zusammenhang mit Transport- und Flughafenbestimmungen bedingt durch technische, mechanische bzw. elektrische Zusammenbrüche oder anderen ähnlichen Ereignissen sowie höherer Gewalt wird ausgeschlossen.
7.7 VT übernimmt keine Haftung für Unfälle und Verletzungen des Kunden und der von ihm angemeldeten Personen in den Ferienunterkünften oder auf dem den Ferienunterkünften zugehörigen Gelände, sofern sie nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln seitens VT zurückzuführen sind. VT haftet insbesondere auch nicht für Schäden, die dem Kunden und der von ihm angemeldeten Personen durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Benutzung des Ferienobjekts oder seiner Einrichtungen entstehen.
7.8 VT haftet nicht für etwaige persönliche Verluste und Sachschäden, die dem Kunden und der von ihm angemeldeten Personen im Ferienobjekt oder seinen Einrichtungen entstehen.
7.9 Es obliegt der Verantwortung des Kunden, VT vor Buchung über das Alter aller Reiseteilnehmer sowie deren Gesundheitszustand (Allergien, Herzbeschwerden, Gehbeschwerden etc.) oder andere spezielle Bedürfnisse im Zusammenhang mit der ausgewählten Ferienunterkunft zu informieren. Die von VT offerierten Ferienobjekte sind keine Hotels sondern größtenteils Privathäuser, die von Privatpersonen besitzt werden. Demzufolge spiegeln sie in ihrer Bauweise und Inneneinrichtung die regionaltypischen Traditionen sowie den persönlichen Stil und die persönlichen Bedürfnisse des Besitzers wieder. Daher sind nicht alle Ferienobjekte für Menschen hohen Alters, schwangere Frauen, Personen mit Handicap, Kinder, Personen mit Körpergröße und Körpergewicht oberhalb der Norm geeignet. VT akzeptiert keine Einwendungen, wenn diese oder ähnliche Faktoren nicht vor Buchung besprochen worden sind und schriftlich zusammen mit dem Anmeldeformular eingereicht worden sind.
7.10. Die von VT offerierten Ferienobjekte befinden sich größtenteils ländlichen Gegenden, die in ihrem ursprünglichen, unberührten und unzerstörten Zustand erhalten geblieben sind. Daher gibt es natürlich auch Insekten und Reptilien, die keinesfalls ein Zeichen für Unsauberkeit und Verschmutzung sind, sondern - im Gegenteil - für ein ausgeglichenes Ökosystem. Eine Haftung für Folgen von landestypischer Flora und Fauna wird ausgeschlossen.
7.11 Weder VT noch der Vermieter haften für Taten eines mitgeführten Haustieres, die im Inneren und Äußeren des angemieteten Ferienobjekts entstehen. Ebensowenig sind sie verpflichtet Vorkehrungen zu treffen, die die Sicherheit eines mitgeführten Haustieres gewährleisten. Auch wenn in der Leistungsbeschreibung von einer Umzäunung des Ferienobjekts die Rede ist, so bedeutet dies weder, daß diese unüberwindlich noch derart beschaffen ist, daß dem mitgeführten Haustier ein Verlassen des Ferienobjekts unmöglich ist. Weder VT noch der Vermieter haften für Schäden, Unfälle oder Krankheiten eines vom Kunden mitgeführten Haustieres. Es wird vorausgesetzt, daß der mitgeführte Hund versichert ist und daß der Hundebesitzer darüber informiert ist, daß das italienische Ministerium für Gesundheit im Jahr 2003 für die vom internationalen Kynologen Verband (internationaler Hundeverband) als gefährlich eingestuften Rassen Verordungen ausgeschrieben hat, die auf der Seite Erklärung zur Übernahme der Verantwortung für Ihr Haustier unter Absatz 5) und 6) eingesehen werden können.

8. GEWÄHRLEISTUNG, PFLICHTEN DES KUNDEN, KÜNDIGUNG UND AUSSCHLUßFRIST
8.1 Die Belegung des Ferienobjekts kann nur entsprechend der in der Preistabelle genannten Personenhöchstzahl (einschließlich Kindern oder Besuchern zur Übernachtung) und wie vom Kunden gebucht und bezahlt erfolgen. Die von VT in der Reservierungsbestätigung angegebene Personenzahl ist zwingend einzuhalten. Sie darf auch nicht durch kurzfristige Unterbringung zusätzlicher Personen im Ferienobjekt, Garten, auf dem Grundstück überschritten werden. Auch der unangemeldete Austausch von Personen ist nicht gestattet. Im Falle einer - sei es auch nur vorübergehenden - Überbelegung obliegt es der Entscheidung von VT, diese weiteren Personen zurückzuweisen oder eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Sein Recht auf Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.
8.2 Auch bei Fereienobjekten in denen Zusatzbetten/Babybetten im Mietpreis enthalten sind bzw. gratis gestellt werden, muß die Inanspruchnahme aus der Reservierungsbestätigung hervorgehen, andernfalls kann vor Ort ein Aufpreis berechnet werden. Ebenso muß die etwaig mögliche Umdisposition der Betten (z. B. Herrichtung von Zweibettzimmern in Doppelzimmer und umgekehrt) schriftlich bestellt worden sein, andernfalls kann vor Ort ein Aufpreis berechnet werden. Das Umstellen von Möbeln ist nicht gestattet.
8.3 Haustiere dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung mitgebracht werden, auch wenn in der Beschreibung des Ferienobjekts die Mitnahme von Haustieren generell erlaubt ist. Anzahl, Art und Größe sind schriftlich anzugeben. Bei einigen Mietobjekten ist es erforderlich, daß der Kunde bei Anmeldung mit Haustier eine "Erklärung zur Übernahme der Verantwortung" das Haustier betreffend unterschreibt (s. Formular Erklärung zur Übernahme der Verantwortung für Ihr Haustier), und es ist untersagt, daß sich diese auf Sofas, in Betten oder im Pool aufhalten. Sind Haustiere nicht erlaubt, so bedeutet dies nicht zwingend, daß in der Ferienanlage usw. mit Haustieren nicht zu rechnen ist oder daß in dem vom Kunden gebuchten Objekt nicht zeitweise Haustiere gehalten werden. Das liegt z.B. an der Struktur einer Ferienanlage mit teilweise privaten Eigentümern, denen diesbezüglich keine Vorschriften gemacht werden können, oder daran, daß der Vermieter eines ländlichen Objektes selbst einen Hund hält und Konflikte mit mitgebrachten Hunden vermeiden will.
8.4 Der Kunde und die von ihm angemeldeten Personen sind verpflichtet, das Ferienobjekt und das Inventar schonend und pfleglich zu behandeln. Sollten während der Mietzeit Schäden entstehen, muss der Kunde dies dem Vermieter oder seinem Beauftragten vor Ort sofort melden und gegebenenfalls erstatten.
8.5 Der Kunde, der den Mietvertrag unterzeichnet hat, ist für für korrektes und ordentliches Verhalten seiner Reisegruppe verantwortlich. Wird während der Belegung des Ferienobjekts trotz Abmahnung seitens VT oder des Vermieters bzw. seines Beauftragten vor Ort die Durchführung des Vertrages durch den Kunden nachhaltig gestört oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, kann VT oder der vom VT hierzu ausdrücklich bevollmächtigte Vermieter den Vertrag fristlos kündigen und die Räumung des Hauses durch Ausschließung der Reisegäste durchführen. Dies gilt insbesondere, soweit trotz Abmahnung eine vertragswidrige Objektbelegung, insbesondere eine Überbelegung, fortgesetzt wird, oder gegen die Hausordnung verstoßen wird oder der Hausfrieden erheblich gestört wird, oder vorsätzlich oder grob fahrlässig das Vertragsobjekt erheblich beschädigt wird. Im Falle einer solchen fristlosen, außerordentlichen Kündigung durch VT, bleibt sein Anspruch auf den Gesamtpreis bestehen.
8.6 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden so gering wie möglich zu halten.
8.7 Wird eine Leistung von VT nicht oder nicht vertragsmässig erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Stellt der Kunde Mängel am Ferienobjekt fest, ist der Kunde in diesem Fall gesetzlich verpflichtet, den auftretenden Mangel des Ferienobjekts unverzüglich anzuzeigen. Er muß diesen sofort nach Einzug in das Ferienobjekt dem Vermieter oder seinem Beauftragten vor Ort (im allgemeinen Schlüsselübergabestelle) melden, damit für Abhilfe gesorgt werden kann. Ist der Vermieter oder sein Beauftragter ausnahmsweise nicht erreichbar oder Abhilfe nicht erfolgt, müssen Beanstandungen unverzüglich VT mitgeteilt werden, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandungen zu überprüfen und gegebenenfalls die Leistungsstörung zu beseitigen oder Ersatz zu stellen.
8.8 Wird die unverzügliche Anzeigeverpflichtung eines Mangels am Ferienobjekt dem Vermieter oder VT gegenüber schuldhaft versäumt, so stehen dem Kunden insoweit Ansprüche nicht zu.
8.9 Der Vermieter oder seine Beauftragten vor Ort sind nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben - mit Ausnahme von Ziffer 8.5 - und/oder entgegenzunehmen.
8.10 VT ist verpflichtet, den angezeigten Mangel in angemessener Frist beseitigen zu lassen, sofern dies möglich ist und keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. VT ist berechtigt, durch Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Ist die Mängelbeseitigung bzw. die Erbringung einer Ersatzleistung nicht möglich, kann der Kunde Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises geltend machen.
8.11 Kann das gebuchte Ferienobjekt infolge eines Umstandes, der nach Vertragsabschluß eingetreten ist, nicht vertragsgemäß belegt werden, so ist VT ebenfalls berechtigt durch Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. VT kann die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. In diesem Falle beschränkt sich die Haftung von VT auf die Erstattung der eingezahlten Beträge.
8.12 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung kann der Kunde nur innerhalb eines Monats ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Belegung schriftlich gegenüber VT geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist, und dann nur innerhalb von 4 Wochen nach Wegfall des Hinderungsgrundes.
8.13 Voraussetzung für die Geltendmachung von Ansprüchen nach Ziffer 8.12 ist, daß die von VT vertraglich geschuldete Leistung nicht vertragsgemäß erbracht wurde, daß der Kunde den Mangel VT unverzüglich angezeigt hat, daß er mit angemessener Fristsetzung Abhilfe verlangt hat und daß eine ausreichende Abhilfe nicht erfolgte.

9. ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR FERIENOBJEKTE
9.1. Der Vermieter oder sein Beauftragter vor Ort ist berechtigt, bei Schlüsselübergabe eine angemessene Kaution zu verlangen. Der Kautionsbetrag ist unaufgefordert bei Schlüsselübergabe bar in Euro zu hinterlegen und wird in derselben Währung zurückerstattet soweit keine Schäden am Ferienobjekt entstanden sind. Bei Nichthinterlegung der Kaution hat der Vermieter das Recht, dem Kunden den Zutritt zum Ferienobjekt zu verwehren. In diesem Fall verliert der Kunde den bereits bezahlten Betrag und kann keinen Anspruch auf Entschädigung stellen. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Ferienobjekts und der Schlüssel sowie nach Regulierung aller Verbindlichkeiten wird die Kaution noch vor Ort zurückgezahlt. Verlässt der Kunde das Ferienobjekt vorzeitig, ohne sich an den vereinbarten Abreisetermin zu halten, wird die Kaution zunächst einbehalten. Dieser Betrag wird dem Kunden nach seiner Abreise und nach einer Kontrolle des Hauses durch den Vermieter zurückerstattet abzüglich eventueller Kosten für entstande Schäden und/oder für nicht beglichene Nebenkosten. Die Beurteilung des Zustandes des Hauses und der Höhe der unbezahlten Nebenkosten obliegt in diesem Falle alleine dem Vermieter. Durch die Rückzahlung werden eventuelle Schadenersatzansprüche des Vermieters nicht berührt. VT behält sich vor, Adressdaten des Kunden in diesem Zusammenhang auf Grundlage des § 28 Abs. 3 BDSG an den Vermieter weiterzuleiten. Kaution und Kautionsabrechnung werden direkt zwischen dem Kunden und dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten vor Ort geregelt.
Gesetzt den Fall die Kaution muß vor Anreise per Kreditkartenermächtigung bei VT hinterlegt werden (anstatt in bar bei Ankunft), so ist dies in der Preisliste des Mietobjektes angegeben.
9.2 Bei Ankunft muß der Kunde die Reisepässe oder Personalausweise aller Reiseteilnehmer bereithalten, damit der Vermieter oder sein Beauftragter vor Ort die nach italienischem Gesetz notwendige Meldung bei der italienischen Behörde vornehmen kann.
9.3 Der vereinbarte Mietpreis deckt die in der Angebotsbeschreibung aufgeführten Leistungen. Variable Kosten, die von der Zahl der reisenden Personen, von der Zusammensetzung der Reisegruppe oder vom Verbrauch abhängen (z.B. Strom, Gas, Heizung, Kaminholz, Wasser), werden teilweise, je nach Inanspruchnahme, an den Vermieter oder Beauftragten vor Ort gezahlt. Handelt es sich um pauschaliert berechnete Nebenkosten, die nicht verbrauchsabhängig sind, müssen sie bei Anreise gezahlt werden. Die nach Verbrauch berechneten Kosten (z. B. für Heizung, Telefon etc.) sind vor Abreise zu begleichen. Bei einigen Ferienobjekten werden Depotzahlungen für Nebenkosten (z.B. Airconditon, Heizung) gefordert, die bei Ankunft in bar zu entrichten sind; nach Abzug des realen Verbrauchs wird der Restbetrag bei Abreise in bar erstattet. Die Nebenkostenabrechnung wird direkt zwischen dem Kunden und dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten vor Ort geregelt. Beachten Sie, daß die Energiekosten in Italien höher sind als im Heimatland. Bett- und Badwäsche wird, soweit nicht anders vermerkt, einmal pro Woche (Samstag) gewechselt.
9.4 In einigen Unterkünften stehen dem Kunden auf Anfrage Sonderleistungen zur Verfügung. Kunden, die diese Leistungen in Anspruch nehmen möchten (z.B. zusätzlicher Zimmermädchenservice, Wäscheservice, Küchenservice), müssen diese unmittelbar am Ende des jeweiligen Arbeitstages bezahlen. Im voraus gebuchte Sonderleistungen können eine Vorauszahlung erfordern, die im Falle einer Stornierung als Bearbeitungsgebühr einbehalten wird. Die Serviceanfrage ist VT gemeinsam mit der Buchung zu übermitteln. Sobald die Anfrage getätigt ist, ist eine Reduzierung der benötigten Servicestunden (z.B. Babysitter, Zimmermädchen etc.) oder der Anzahl der Personen (z.B. Abendessen) nicht mehr möglich. Die Stornierung von Leistungen muß schriftlich und mindestens 60 Tage vor dem Buchungsdatum erfolgen. Zudem kann eine Gebühr im Ausmaß von 50 % der gebuchten Sonderleistungen anfallen. Bei Stornierungen, die weniger als 60 Tage vor Ankunft oder erst am Ankunftstag selbst getätigt werden, kann eine Gebühr von bis zu 100 % der gebuchten Sonderleistungen eingehoben werden. Auf Sonderleistungen besteht keine Garantie; Änderungen sind vorbehalten. VT übernimmt keine Gewährleistung für das Niveau oder die Qualität der Leistung (z.B. die Zutaten oder die Zubereitungsart). Die Anstellung externer Dienstleister unterliegt der Zustimmung des Unterkunftseigentümers. Bei einigen Unterkünften sind ein Standardabendessen bzw. ein erster Lebensmitteleinkauf im Mietpreis inbegriffen. Diese inbegriffenen Leistungen gelten nur am Ankunftstag (sie sind kein wöchentlicher Service bei mehrwöchiger Buchung). VT erhebt keine Gebühr für die Organisation des ersten Lebensmitteleinkaufs, kann jedoch für jede andere Leistung oder für mehrere Leistungen eine Buchungsgebühr einfordern. Bei der Organisation kundenspezifischer Leistungen fällt eine Buchungsgebühr an (die Höhe der Gebühr hängt von der Menge und Qualität der gewünschten Dienstleistung ab). Bei Änderung einer bestätigten Leistung wird eine Bearbeitungsgebühr fällig.
9.5 Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. Abweichungen sind schriftlich anzufragen und haben ihre Rechtswirkung erst mit Rückbestätigung seitens VT. Wenn in der Angebotsbeschreibung nicht anders vermerkt, kann der Kunde das Ferienobjekt am Tag der Anreise nicht vor 16 Uhr beziehen, da das Mietobjekt sonst nicht ordnungsgemäß übergeben werden kann. Die Anreise muß bis spätestens 19.00 Uhr erfolgt sein, andernfalls besteht keine Verpflichtung des Hauseigentümers, die Gäste noch am selben Tag in das Mietobjekt einzulassen. Später eintreffende Gäste müssen auf eigene Rechnung eine Übernachtung in einem Hotel vornehmen. Bei Anreiseverspätung muß der Kunde den Vermieter anrufen. Sollte trotz Anreiseverspätung dennoch ein Check-in bewilligt werden bzw. muß ein Check-in vertagt werden, ist der Vermieter, welcher zusätzliche Wartezeit aufwenden bzw. eine ungeplante Fahrt zum Ferienobjekt durchführen muß, berechtigt, eine Gebühr zu verlangen, um seine Aufwendungen zu decken. Ankünfte in später Nacht oder an Sonntagen sind im allgemeinen nicht möglich. Das Ferienobjekt muß am Tag der Abreise bis spätestens 10.00 Uhr freigeben und in gereinigtem Zustand mit vollständigem Inventar übergeben werden.
9.6 Es liegt in der Verantwortung des Kunden zu ermitteln, welche Teile des Mülls in der Region des Ferienhauses recycelbar sind, den Abfall entsprechend zu unterteilen und ihn zu den entsprechenden Containern zu bringen, die in den öffentlichen Bereichen zur Verfügung gestellt sind.
9.7 Bitte beachten Sie: Die Gebühr für die Endreinigung schließt nicht die Reinigung der Küche bzw. Kochnische (einschließlich Geschirr und Besteck) aus. Diese muß vom Kunden in gereinigtem Zustand übergeben werden. Sollte ein exzessiver Reinigungsbedarf durch den Kunden verursacht werden (z. B. Geschirrspülen, Müllbeseitigung, Shamponieren oder Trockenreinigung von Polstermöbeln oder Teppichen etc.), ist der Vermieter berechtigt, einen Aufpreis neben der Endreinigungsgebühr zu verlangen. Auch wenn keine Reinigungsgebühr vorgesehen ist, muß der Kunde das Ferienobjekt ordentlich übergeben. Der Vermieter oder sein Beauftragter behält sich das Recht vor, das Ferienobjekt zu betreten, um grundlegende Pflege- oder Wartungsarbeiten (Garten, Swimmingpool etc.) durchzuführen.
9.8 Bitte beachten Sie außerdem: In allen italienischen Regionen fällt Kurtaxe an für die Übernachtungen von Nichtansässigen in der Gemeinde. Die von den städtischen Regierungen festgesetzten Steuersätze sind auch Gegenstand der Veränderung. Die steuerpflichtige Anzahl der Nächte variiert von Ort zu Ort sowie die Ausnahmen. (In der Regel ist mit Kosten zu rechnen zwischen ca. 1,00 und 5,50 Euro pro Person/Nacht (in manchen Fällen höher), maximal 5/6 Nächte, Minderjährige bis 14 Jahre gratis).
Zur Höhe der Kurtaxe in den einzelnen Ferienobjekten werden in den Hausbeschreibungen von VT keine Angaben gemacht. Nach italienischen Gesetzen soll die Kurtaxe direkt vom Kunden an den Betreiber der Anlage bezahlt werden und kann nicht von einem Reisevermittler bezahlt werden. Die Kurtaxe muß bei der Ankunft vor Ort gezahlt werden. Informationen über die entsprechenden Tarife werden im Ferienobjekt gegeben.

10. ÄNDERUNGEN UND RÜCKTRITT DURCH VT
Im unwahrscheinlichen Fall, daß VT Änderungen an bestätigten Buchungen vornehmen muß, wird VT den Kunden zum frühestmöglichen Zeitpunkt darüber in Kenntnis setzen. Falls aus unerwarteten Gründen eine Unterkunft nicht zur Verfügung gestellt werden kann, z.B. weil diese zerstört oder aufgrund von Schäden an der Bausubstanz oder an wichtigen Einbauten und Geräten wie Heizung, Elektrik, Leitungen und Warmwasserbereitung unbewohnbar ist, oder weil die Unterkunft versehentlich bereits vermietet wurde oder insofern unbewohnbar ist, als sie im Sinne der Buchungsbedingungen nicht gebrauchsfähig ist, wird VT unverzüglich versuchen, eine andere Unterkunft ähnlicher Ausstattung, Kosten und Größe zu finden. Eine etwaige positive Preisdifferenz ist vom Kunden zu tragen; eine negative Preisdifferenz wird von VT rückerstattet. Falls es nicht möglich ist, dem Kunden eine gleichwertige Unterkunft anzubieten oder falls der Kunde die Alternativunterkunft nicht akzeptiert, kann der Buchungsvertrag von jeder der beiden Parteien aufgelöst werden. In diesem Fall ist die Haftung von VT auf die Rückerstattung der vom Kunden getätigten Zahlungen an VT beschränkt.

11. DATENSCHUTZ
VT verpflichtet sich die erfassten Daten ausschließlich zur Reisedurchführung und zur Kundenbetreuung zu verwenden und nur an berechtigte Dritte weiterzuleiten. Ausgenommen ist eine behördliche oder gesetzliche Verpflichtung. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sind Bestandteil des Vertrages mit VT.

12. VERJÄHRUNG
12.1 Die Ansprüche des Kunden aus dem Mietvertrag verjähren in zwölf Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem der Aufenthalt dem Vertrag nach enden sollte.
12.2 Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise im Zusammenhang mit dem Vertrag oder seiner Durchführung ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte - auch an Ehegatten - ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.
12.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Preises mit Gegenforderungen die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

13. RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND UND SONSTIGE BESTIMMUNGEN
13.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und VT findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
13.2 Soweit bei Klagen des Kunden gegen VT im Ausland für die Haftung von VT dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
13.3 Der Kunde kann VT nur an deren Sitz verklagen.
13.4 Für Klagen von VT gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von VT vereinbart.
13.5 Sämtliche Nebenabreden des Vertrags bedürfen der Schriftform.
13.6 Die Ungültigkeit eines Teils dieser Bestimmungen berührt die Wirksamkeiten der übrigen Bestimmungen nicht.

 

REISEVERSICHERUNG
Wir empfehlen unseren Kunden dringend den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung, die im Krankheits- oder Todesfall vor der Abreise bis zu 80% der Stornokosten abdeckt. Einfach und bequem können Sie die Versicherung im Internet abschließen.

KUNDEN AUS DEUTSCHLAND:
EUROPÄISCHE Reiseversicherung AG
Vogelweidestr. 5
81677 München
Tel: 089-41661717
http://www.reiseversicherung.de

KUNDEN AUS ÖSTERREICH:
EUROPÄISCHE Reiseversicherung AG
Augasse 5-7
1090 Wien
Tel. +43/1/317 2500
http://www.europaeische.at

KUNDEN AUS DER SCHWEIZ:
Zürich Versicherungs-Gesellschaft
Call Center 0800 80 80 80
http://www.zurich.ch

 

DIE VERSTECKTE TOSKANA, Feriendomizile, Bettina Röhrig, e.K.
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Geschäftsführerin: Bettina Röhrig
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